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Einpersonen-GmbH - grundsätzlich keine Haftung des Alleingesellschafters

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturSebastian Aschl, Johannes Reich-Rohrwigecolex 2024/37ecolex 2024, 60 - 63 Heft 1 v. 23.1.2024

1. Bei der GmbH handelt es sich um ein von den Gesellschaftern verschiedenes Rechtssubjekt. Dies gilt auch für Einpersonen-Ges. Allfällige vertragliche Verkehrssicherungspflichten der GmbH gegenüber dem Kl aus einem Beförderungsvertrag treffen daher nicht den Alleingesellschafter der GmbH.

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