1. Nach § 3 Abs 1 KSchG kann der Verbraucher innerhalb einer Frist von 14 Tagen von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn er seine Vertragserklärung nicht in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen abgegeben hat. Nach § 3 Abs 3 Z 1 KSchG steht das Rücktrittsrecht dem Verbraucher dann nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer zwecks Schließung dieses Vertrags angebahnt hat.