Nach dem erfolglosen Rechtsmittel in der Rs beschreitet Österreich in der Rs erneut den Weg zum EuGH. Im Rahmen der staatlichen Förderung von Atomenergie bzw der Errichtung von Kernkraftwerken steht nun auch die Beachtung von Vergabevorschriften im Mittelpunkt der Beihilfekontrolle. Dieser Beitrag befasst sich mit dem Verhältnis und den Wechselwirkungen von Beihilfe- und Vergaberecht. Neben den Grundsätzen der beihilfekonformen Vergabe soll auch die inhaltliche Kernfrage im Anlassfall näher behandelt werden.