Die EU-Mobilitätsrichtlinie wird in Österreich durch das neue EU-Umgründungsgesetz umgesetzt. Damit sind seit 1. 8. 2023 erstmals grenzüberschreitende Umwandlungen und Spaltungen gesetzlich geregelt, bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen kommt es zu Änderungen der bestehenden Regelungen. Während sich der erste Teil des Beitrags (FN ) mit den allgemeinen Grundsätzen und dem Verfahren bei Hinausumgründungen beschäftigt hat, behandelt der zweite Teil den Schutz von Gesellschaftern und Gläubigern sowie das Firmenbuchverfahren bei Hinausumgründungen sowie Hereinumgründungen.