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Internationale Zuständigkeit bei abgetretenen Ansprüchen aus verbotenem Onlineglücksspiel

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2023/484ecolex 2023, 769 - 770 Heft 9 v. 19.9.2023

1. Eine in einen Vertrag aufgenommene Gerichtsstandsklausel entfaltet ihre Wirkung grundsätzlich nur im Verhältnis zwischen den Parteien, die dem Abschluss des Vertrags zugestimmt haben. Einen Dritten könnte eine Gerichtsstandsklausel, der er nicht zugestimmt hat, nur dann binden, wenn er nach dem in der Sache anwendbaren nationalen Recht in alle Rechte und Pflichten der ursprünglichen Vertragspartner eingetreten ist.

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