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Aktivierung von EU-Verordnungen durch Vollzugsgesetze am Beispiel des Schwarmfinanzierung-VollzugsG

Öffentliches WirtschaftsrechtBeitragAufsatzRolf Majcenecolex 2023/446ecolex 2023, 708 - 711 Heft 8 v. 10.8.2023

Die VO (EU) 2020/1503 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen (ECSP-VO) harmonisiert den Rechtsrahmen, die Zulassung und die Aufsicht von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Crowdfunding-Dienstleister) in der EU. Sie gilt seit dem 10. 11. 2021 im gesamten EU-Raum und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen (Crowdfunding-Dienstleistungen), die Organisation, die Zulassung und die Beaufsichtigung von Crowdfunding-Dienstleistern. Auch wenn die VO unmittelbare Geltung in den Mitgliedstaaten erlangte, mussten diese zur Anwendbarkeit ergänzend tätig werden; das Ergebnis des österr Gesetzgebers war das Schwarmfinanzierung-VollzugsG, mit dem die für das Wirksamwerden der VO erforderlichen Bestimmungen geschaffen wurden.

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