Am 1. 6. 2023 hat die Europäische Kommission überarbeitete Leitlinien für die kartellrechtliche Beurteilung von Kooperationsvorhaben zwischen konkurrierenden Unternehmen verabschiedet und zugleich Neufassungen der Gruppenfreistellungsverordnungen für Forschungs- und Entwicklungs- und für Spezialisierungsvereinbarungen veröffentlicht. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Regelungen.