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Haftung des mittelbaren Störers bei einem Verstoß gegen § 1330 ABGB

Zivil- und UnternehmensrechtBeitragAufsatzBarbara Kucharecolex 2023/397ecolex 2023, 650 - 651 Heft 8 v. 10.8.2023

Ein Unternehmen haftet nicht als mittelbarer Störer für herabsetzende Äußerungen der von ihm beauftragten PR-Agentur, wenn diese weisungswidrig handelt und bereits Titel gegen den unmittelbaren Störer und die PR-Agentur vorliegen, mit denen Verstöße wirksam abgestellt werden können. Der Beitrag erläutert OGH 6 Ob 186/22d, worin der OGH jüngst Wichtiges zur Haftung mittelbarer Störer aussagt.

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