Der AG ist berechtigt, freiwillige Zuwendungen an seine AN an bestimmte Bedingungen zu knüpfen oder auf eine bestimmte Gruppe von AN zu beschränken, solange er dabei nicht willkürlich und sachfremd differenziert.
8 Ob A 30/23d
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Der AG ist berechtigt, freiwillige Zuwendungen an seine AN an bestimmte Bedingungen zu knüpfen oder auf eine bestimmte Gruppe von AN zu beschränken, solange er dabei nicht willkürlich und sachfremd differenziert.
8 Ob A 30/23d
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