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COFAG-Beihilfen sind nicht unpfändbar

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2023/419ecolex 2023, 667 - 668 Heft 8 v. 10.8.2023

Ansprüche auf von der Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) zu gewährende Beihilfen (Fixkostenzuschuss, Ausfallbonus) sind nicht unpfändbar. Ansprüche auf diese Beihilfen sind nicht per Analogie in den Katalog der unpfändbaren Forderungen (§ 290 EO) einzubeziehen.

3 Ob 42/23g

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