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Zur Haftung des Statikers als Sachverständigen und der merkantilen Wertminderung bei einer Liegenschaft

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturLjubica Mrvoševićecolex 2023/408ecolex 2023, 659 - 660 Heft 8 v. 10.8.2023

1. Eine Haftung des Sachverständigen nach §§ 1299 f ABGB gegenüber einem Dritten kommt nur dann in Betracht, wenn die objektiv-rechtlichen Schutzwirkungen des Auftragsverhältnisses auf ihn zu erstrecken sind und der Dritte keinen deckungsgleichen Anspruch gegenüber seinem Vertragspartner hat.

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