Der EuGH hat entgegen der vorherrschenden englischsprachigen Judikatur entschieden, dass Fluggesellschaften für durch einen Unfall verursachte psychische Schäden haften, auch wenn keine Körperverletzung iSd Art 17 Abs 1 MÜ vorliegt.
Schlagwörter:
Der EuGH hat entgegen der vorherrschenden englischsprachigen Judikatur entschieden, dass Fluggesellschaften für durch einen Unfall verursachte psychische Schäden haften, auch wenn keine Körperverletzung iSd Art 17 Abs 1 MÜ vorliegt.
Schlagwörter: