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EuGH: Fluggesellschaften haften auch für psychische Verletzungen mit besonderer Intensität

Zivil- und UnternehmensrechtBeitragAufsatzStefan Gutbrunnerecolex 2023/341ecolex 2023, 569 - 571 Heft 7 v. 12.7.2023

Der EuGH hat entgegen der vorherrschenden englischsprachigen Judikatur entschieden, dass Fluggesellschaften für durch einen Unfall verursachte psychische Schäden haften, auch wenn keine Körperverletzung iSd Art 17 Abs 1 MÜ vorliegt.

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