Individualverschulden von Organisationsverantwortlichen liegt vor, wenn kein ausreichendes Kontrollsystem errichtet wird, um zahlreiche Normverstöße zu unterbinden.
9 Ob A 102/22y
Schlagwörter:
Individualverschulden von Organisationsverantwortlichen liegt vor, wenn kein ausreichendes Kontrollsystem errichtet wird, um zahlreiche Normverstöße zu unterbinden.
9 Ob A 102/22y
Schlagwörter: