Verweigert ein AN die COVID-19 Impfung, kann er eine daraufhin ausgesprochene Kündigung nicht wegen "In-Frage-Stellens" von Ansprüchen anfechten.
8 Ob A 78/22m
Schlagwörter:
Verweigert ein AN die COVID-19 Impfung, kann er eine daraufhin ausgesprochene Kündigung nicht wegen "In-Frage-Stellens" von Ansprüchen anfechten.
8 Ob A 78/22m
Schlagwörter: