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Bekanntgabe einer Zustelladresse

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturWolfgang Mazalecolex 2023/87ecolex 2023, 153 Heft 2 v. 16.2.2023

Weigert sich ein Bediensteter, eine zustellungsfähige Wohnadresse bekanntzugeben, liegt eine gröbliche Verletzung der Dienstpflichten vor, die eine Kündigung gem § 44 nö SÄG rechtfertigt.

8 Ob A 19/22k

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