Liegt keine von § 109 Abs 2 UG 2002 geforderte sachliche Rechtfertigung für eine Folgebefristung vor, geht ein befristetes Dienstverhältnis in ein unbefristetes über.
8 Ob A 21/22d
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Liegt keine von § 109 Abs 2 UG 2002 geforderte sachliche Rechtfertigung für eine Folgebefristung vor, geht ein befristetes Dienstverhältnis in ein unbefristetes über.
8 Ob A 21/22d
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