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"Leere" Klagebeantwortung?

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2023/74ecolex 2023, 129 Heft 2 v. 16.2.2023

Bei einer bloßen Bestreitung des Klagevorbringens muss der Bekl kein eigenes Tatsachenvorbringen samt Beweisanbot in die Klagebeantwortung aufnehmen, trägt doch der Kl die Behauptungs- und Beweislast für die rechtsbegründenden Tatsachen.

8 Ob 131/22f

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