Amtshaftungsklagen iZm dem Corona-Management der österr Behörde in Ischgl 2020 werden aktuell mit der Begründung abgewiesen, dass der Schutz konkreter Einzelpersonen vom Epidemiegesetz 1950 nicht bezweckt sei. Dieser Zugang lässt unionsrechtliche Vorgaben, ua aus der passiven Dienstleistungsfreiheit sowie der GRC, gänzlich außer Betracht.
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