Bis 25. 6. 2023 sollen die nationalen Umsetzungsbestimmungen der VerbandsklagenRL in den Mitgliedstaaten anwendbar sein. Der Umsetzungsprozess ist in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich weit fortgeschritten. In einer Reihe von Mitgliedstaaten - inkl Österreich - hat der Gesetzgebungsprozess nicht rechtzeitig begonnen, um die von der RL mit 25. 12. 2022 gesetzte Frist für Beschluss und Veröffentlichung der Umsetzungsbestimmungen einzuhalten. Es bleibt daher abzuwarten, ob dies zumindest bis Juni 2023 nachgeholt wird. (FN )