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Betriebsunterbrechungsversicherung: Betretungsverbot im Lockdown ist nicht versichert

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturVictoria Michlerecolex 2023/19ecolex 2023, 37 - 38 Heft 1 v. 19.1.2023

1. Dem V steht es frei, bestimmte Risken vom Versicherungsschutz auszunehmen. Voraussetzung ist, dass dies für den VN klar erkennbar geschieht. Ein gegenteiliger Standpunkt würde zum Ergebnis führen, dass ein V grundsätzlich für alle nur denkbaren Schäden einstehen müsste, jede SachV somit einen zwangsweisen genormten Inhalt hätte. Das würde dem Prinzip der Vertragsfreiheit widersprechen.

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