Einem per E-Mail eingebrachten Antrag auf Verlängerung der Mängelbehebungsfrist kommt keine fristhemmende Wirkung zu. Damit geht das Gericht nicht von der Rsp zu Leerbeschwerden ab.
RV/7101608/2022
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Einem per E-Mail eingebrachten Antrag auf Verlängerung der Mängelbehebungsfrist kommt keine fristhemmende Wirkung zu. Damit geht das Gericht nicht von der Rsp zu Leerbeschwerden ab.
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