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Zur Qualifikation des Anspruchs als Masse- oder Insolvenzforderung zur Bestimmung der Zulässigkeit des Rechtswegs

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2023/25ecolex 2023, 46 - 47 Heft 1 v. 19.1.2023

1. Während Masseforderungen nach Eintritt ihrer Fälligkeit durch den Insolvenzverwalter zu befriedigen sind und bei Nichtzahlung vom Massegläubiger eingeklagt werden können, sind Insolvenzforderungen zunächst dem Anmeldungs- und Prüfungsverfahren zu unterziehen. Der Geltendmachung einer im Insolvenzverfahren nicht angemeldeten Insolvenzforderung steht das Prozesshindernis der Unzulässigkeit des Rechtswegs entgegen.

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