1. Eine Person, die in ihrem Erwerb oder Fortkommen durch Äußerungen eines Organs iSd § 1 AHG Schaden erleidet, kann den Rechtsträger beanspruchen. Eine entsprechende Klage gegen das Organ ist gem § 9 Abs 5 AHG unzulässig.
1. Eine Person, die in ihrem Erwerb oder Fortkommen durch Äußerungen eines Organs iSd § 1 AHG Schaden erleidet, kann den Rechtsträger beanspruchen. Eine entsprechende Klage gegen das Organ ist gem § 9 Abs 5 AHG unzulässig.