1. Die Prüfung der Bereinigungswirkung eines Vergleichs erfordert eine Vertragsauslegung nach §§ 914 f ABGB, wobei dabei dem konkreten Vergleichszweck ein großes Gewicht zukommt.
1. Die Prüfung der Bereinigungswirkung eines Vergleichs erfordert eine Vertragsauslegung nach §§ 914 f ABGB, wobei dabei dem konkreten Vergleichszweck ein großes Gewicht zukommt.