Der OGH hatte sich zuletzt im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen E mit einem Anbieter auseinanderzusetzen, der Unternehmen eine "digitale Rechtsabteilung" (FN ) zur Verfügung stellen möchte. Im Kern handelt es sich bei diesem Angebot um eine Online-Plattform, die Inkasso, Anwaltsvermittlung und das (tw) Outsourcing der juristischen Recherche verbindet. Der Fall gibt Anlass, einzelne Fragen der Werbung und Finanzierung von Vermittlungsplattformen, der Rechtsberatung durch nichtanwaltliche (Legal-Tech-)Unternehmen sowie des Legal Outsourcings von Kanzleien zu diskutieren.