Der ME des Start-Up-Förderungsgesetzes (FN ) wurde am 26. 5. 2023 in Begutachtung geschickt. Die Begutachtungsfrist endete am 7. 7. 2023. Es ist zu erwarten, dass das Start-Up-Förderungsgesetz gemeinsam mit dem FlexKapGG und dem GesRÄG 2023 noch im Jahr 2023 im NR beschlossen wird. Zentrale Regelung des Start-Up-Förderungsgesetzes ist der neu geschaffene § 67a EStG, mit dem Mitarbeiterbeteiligungen in der österr Start-Up-Branche gefördert werden sollen. Die neue steuerliche Begünstigung soll für Mitarbeiterbeteiligungen anwendbar sein, die ab 1. 1. 2024 ausgegeben werden. Dieser Beitrag gibt einen ersten Überblick über die neue Bestimmung des § 67a EStG und würdigt die neue Steuerbegünstigung kritisch.