Die EU hat im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine ua Sanktionen gegen bestimmte juristische und natürliche Personen verhängt (VO [EU] 269/2014 idgF). Eines der Kernstücke dieser personenbezogenen Sanktionen ist der sog "Asset Freeze". Dieser gilt nicht nur für die Vermögenswerte der sanktionierten Person selbst, sondern auch für Vermögenswerte nicht sanktionierter Unternehmen, an denen eine sanktionierte Person zu mehr als 50 % beteiligt ist. Dieser Beitrag untersucht, ob und wie indirekte Beteiligungen sanktionierter Personen an nicht sanktionierten Unternehmen zu berücksichtigen sind. (FN )