Mangels einer von einer österr Gesundheitsbeh angeordneten Maßnahme bestünde damit kein Anspruch auf Entschädigung wegen Verdienstentgangs gem § 32 EpiG, sondern sei ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach den allgemeinen arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen zu beurteilen.
8 Ob A 48/23a