1. Ein vertragswidriges Verhalten des Handelsvertreters ist der Billigkeitsbeurteilung gem § 24 Abs 1 Z 3 HVertrG zugrundezulegen. Darunter fällt auch ein ungehöriges und beleidigendes Verhalten des Handelsvertreters.
1. Ein vertragswidriges Verhalten des Handelsvertreters ist der Billigkeitsbeurteilung gem § 24 Abs 1 Z 3 HVertrG zugrundezulegen. Darunter fällt auch ein ungehöriges und beleidigendes Verhalten des Handelsvertreters.