Nach dem EuGH-Urteil (C-249/21 , ) müssen Verbraucher bei Buchungen über das Internet eindeutig - allein anhand der Worte auf dem Bestellbutton - verstehen, dass sie eine Zahlungsverpflichtung eingehen, sobald sie diesen Button aktivieren.
Schlagwörter:
Verbraucherschutz; Fernabsatzvertrag; elektronischer Geschäftsverkehr; Informationspflichten von Unternehmen; Zahlungsverpflichtung.