Ob eine Verpflichtung zum Maskentragen auch bei fehlender heteronomer Regelung als Vertragspflicht vereinbart werden kann, ist umstritten. Der folgende Beitrag befasst sich mit den Grundlagen und Grenzen der vertraglichen Verhaltenssteuerung in grundrechtssensiblen Fragen und zeigt, dass im Privatrecht und im öffentlichen Recht zwar formal ähnliche, materiell jedoch unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe bestehen.