1. Die COVID-19-Pandemie ist einer "Seuche" iSd § 1104 ABGB gleichzustellen. Die COVID-19-Pandemie entspricht auch einem außerordentlichen Zufall iSd § 1104 ABGB, wonach dieser als elementares Ereignis zu verstehen ist, das von Menschen nicht beherrschbar ist, sodass für dessen Folgen im Allgemeinen von niemandem Ersatz erwartet werden kann. Solche Elementarereignisse treffen stets einen größeren Personenkreis auf eine Weise, die durch eine gesetzliche Regelung über Ersatzansprüche nicht ausgeglichen werden kann.