In hat sich erstmals ein ICSID-Schiedsgericht mit der Frage auseinandergesetzt, wann Markenrechte unter den Investitionsbegriff fallen. Das SchiedsG ging von einer weiten Interpretation aus, was im Lichte der Rsp nicht überrascht. Dennoch wird die darin enthaltene ausführliche Begründung für zukünftige Verfahren von Bedeutung sein, da erstmals bejaht wurde, dass Rechte des geistigen Eigentums als solche unter bestimmten Voraussetzungen als geschützte Investitionen zu qualifizieren sind. Eine kritische Auseinandersetzung scheint deshalb geboten und aufgrund der nicht adressierten Frage nach dem Konkurrenzverhältnis von Investitionsrecht und IP-Rechtsregimen zusätzlich angebracht. (FN )