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Möglichkeiten und Grenzen der Videoeinvernahme nach § 277 ZPO

Dispute ResolutionBeitragAufsatzPaul Oberhammer, Florian Scholz-Bergerecolex 2022/193ecolex 2022, 285 - 290 Heft 4 v. 8.4.2022

Der Einsatz von Videokonferenztechnologie im Zivilverfahren hat durch die Corona-Pandemie schlagartig an Bedeutung gewonnen. Auch der Gesetzgeber ist diesbezüglich aktiv geworden. Während zuvor bereits Beweisaufnahmen per Videokonferenz zulässig waren, ermöglicht § 3 1. COVID-19-JuBG sogar die Durchführung ganzer Verhandlungen "ohne Anwesenheit der Parteien", wozu aber idR die Zustimmung aller Parteien erforderlich ist. Der vorliegende Beitrag möchte aufzeigen, welche Möglichkeiten die "Stammbestimmung" in § 277 ZPO dem Gericht unabhängig von der Zustimmung der Parteien zur Durchführung von Videobeweisaufnahmen bietet. (FN )

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