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Innergemeindlicher Instanzenzug in Angelegenheiten der örtlichen Marktpolizei

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2022/226ecolex 2022, 332 Heft 4 v. 8.4.2022

1. Der innergemeindliche Instanzenzug bleibt - mangels Ausschlusses durch den zuständigen Materiengesetzgeber (Art 118 Abs 4 Satz 2 iVm Art 115 Abs 2 Satz 2 B-VG) - in gewerberechtlichen, von der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich zu vollziehenden Angelegenheiten aufrecht.

2. Art 118 Abs 4 Satz 2 B-VG gilt auch für die Bundeshauptstadt Wien.

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