Die Übergangsregelung für die Einhaltung bestimmter formeller Anforderungen bei Beratung oder Verkauf von OGAW-Anteilen wird verlängert. Die EZB erneuert und vereinheitlicht den Ethikrahmen des SSM. Kreditinstituten soll ein besserer Umgang mit notleidenden Krediten durch die Schaffung eines Sekundärmarkts ermöglicht werden. Die Kom legt in ihren geänderten Risikofinanzierungsleitlinien dar, wie sie bestimmte Risikofinanzierungsbeihilfen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt prüft. In einer Mitteilung erläutert die Kom die Anwendung der Beihilferegelungen auf kurzfristige Exportkreditversicherungen.