Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm 2020 - 2024 (FN ) zum Ziel gesetzt, eine neue Kapitalgesellschaftsform einzuführen. Für die Umsetzung federführend zuständig ist die Bundesministerin für Justiz. (FN ) Die intensiven Diskussionen der letzten eineinhalb Jahre haben zahlreiche Umsetzungsperspektiven aufgezeigt. Der vorliegende Beitrag legt Erwägungen für die Schaffung einer neuen Gesellschaftsform dar und skizziert ausgewählte Diskussionslinien. (FN )