Im Zuge der aktuellen Reformdiskussion um eine Vereinfachung des österreichischen Kapitalgesellschaftsrechts darf die Aktiengesellschaft nicht vergessen werden. (FN ) Als Kapitalsammelstelle mit der leichten Übertragbarkeit der Anteile und der im Gesetz vorgegebenen Organisation bietet sie für viele Gesellschafstypen die geeignete Rechtsform, die bedarfsgerecht fortzuentwickeln und entsprechend anzupassen ist. Damit soll die AG für Familienunternehmen, Joint-Ventures, erfolgreiche Startups ebenso attraktiv sein wie für nachgeordnete Konzernunternehmen oder beherrschende Holdinggesellschaften.