1. Die D&O-Versicherung dient der Absicherung von Leitungsorganen gegen persönliche Inanspruchnahme durch die Gesellschaft (Innenhaftung) oder durch Dritte (Außenhaftung). Wenn die D&O-Versicherung durch die Gesellschaft abgeschlossen wird, ist sie eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für fremde Rechnung.
2. Die D&O-Versicherung beruht auf dem Anspruchserhebungsprinzip (Claims-made-Prinzip).