1. Die Frage, ob durch das Torpedieren der Auskunftserteilung bis zur Löschung der Gesellschaft unmittelbar in das Vermögen eines (Minderheits-)Gesellschafters einer GmbH eingegriffen wird, sodass sein Vermögensnachteil allenfalls über einen bloßen Reflexschaden hinausgeht, lässt der OGH offen.