Die Erschöpfung ist davon abhängig, dass genau jene Warenexemplare im EWR in Verkehr gebracht worden sind, für die Erschöpfung geltend gemacht wird.
4 Ob 135/21p
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Die Erschöpfung ist davon abhängig, dass genau jene Warenexemplare im EWR in Verkehr gebracht worden sind, für die Erschöpfung geltend gemacht wird.
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