1. Der auf Rechtsbruch gestützte Unterlassungsanspruch setzt auf der Sachverhaltsebene den Verstoß gegen eine bestimmte generelle abstrakte Norm voraus, auf die sich das Sachvorbringen der kl Partei bezieht. Somit hat der Sachvortrag des Kl als rechtserzeugende Tatsache den Vorwurf einer Gesetzesübertretung zu enthalten, der durch die Nennung oder die verbale Umschreibung der nach den Behauptungen übertretenen Normen konkretisiert und individualisiert wird.