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Keine Versagung der Anerkennung bzw Vollstreckbarerklärung eines aufgehobenen Schiedsspruchs bei Verstoß der Aufhebungsentscheidung gegen den ordre public

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturLeonie Liebenweinecolex 2022/95ecolex 2022, 139 - 140 Heft 2 v. 23.2.2022

1. Gem Art V Abs 1 lit e NYÜ darf die Anerkennung und Vollstreckung eines Schiedsspruchs auf Antrag der Partei, gegen die er geltend gemacht wird, nur versagt werden, wenn der Schiedsspruch (ua) von einer zuständigen Behörde des Landes, in dem oder nach dessen Recht er ergangen ist, aufgehoben worden ist. Gem Art V Abs 2 lit b NYÜ darf die Anerkennung und Vollstreckung eines Schiedsspruchs (ua) auch dann versagt werden, wenn die zuständige Behörde des Landes, in dem die Anerkennung und Vollstreckung beantragt wird, feststellt, dass die Anerkennung und Vollstreckung des Schiedsspruchs der öffentlichen Ordnung dieses Landes widersprechen würde.

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