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Gröblich benachteiligender Kündigungsverzicht in AGB

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturPhilipp Staudiglecolex 2022/74ecolex 2022, 126 - 127 Heft 2 v. 23.2.2022

1. Der OGH ist zur Auslegung von AGB-Klauseln nicht "jedenfalls", sondern nur dann berufen, wenn die zweite Instanz Grundsätze höchstgerichtlicher Rsp missachtete oder für die Rechtseinheit und Rechtsentwicklung bedeutsame Fragen zu lösen sind.

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