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Rekurs gegen Unterbleiben der Verhandlung über Anmeldung eines unbestrittenen Forderungsübergangs unzulässig

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2022/637ecolex 2022, 978 Heft 12 v. 13.12.2022

Im Konkursverfahren ist grundsätzlich jeder zum Rek befugt, der sich in seinem Recht gekränkt zu sein erachtet. Voraussetzung der Rekurslegitimation ist jedoch, dass der Rekurswerber in seinem Recht verletzt sein kann; ein bloß wirtschaftliches Interesse genügt nicht.

8 Ob 33/22v

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