Eine mit Wirkung für Leistungsbezieher unzulässige Konkretisierungsregelung in einem Pensionskassenvertrag - "im Einvernehmen mit dem Zentralbetriebsrat" - ist nicht gänzlich unwirksam, sondern als gebundenes Gestaltungsrecht des AG iS der dargestellten Rsp zu verstehen.
8 Ob A 43/22i