1. Für das Grundbuchsverfahren eröffnete erstmals die Grundbuchs-Novelle 2008 durch die Einführung des § 82a GBG die Möglichkeit einer Verbesserung.
1. Für das Grundbuchsverfahren eröffnete erstmals die Grundbuchs-Novelle 2008 durch die Einführung des § 82a GBG die Möglichkeit einer Verbesserung.