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Zur Auslegung eines GmbH-Gesellschaftsvertrags; Aufgriffsrechte in der GmbH zu unterschiedlichen Aufgriffspreisen

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJohannes Reich-Rohrwigecolex 2021/544ecolex 2021, 840 Heft 9 v. 15.9.2021

Wenn die Satzungsbestimmung einer GmbH vorsieht, dass jeder Gesellschafter die Gesellschaft durch eingeschriebenen Brief unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Geschäftsjahrs kündigen kann, die Kündigung jedoch nicht zur Auflösung der Gesellschaft führt, wenn mindestens ein Gesellschafter binnen einen Monats ab Postaufgabe der Kündigung einer Fortsetzung der Gesellschaft zustimmt und dies gegenüber den übrigen Gesellschaftern und gegenüber der Gesellschaft durch eingeschriebenen Brief erklärt, hat der Aufgriffsberechtigte innerhalb der Einmonatsfrist sein Aufgriffsrecht in Form eines Notariatsakts auszuüben.

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