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Aktivlegitimation: Einzugsermächtigung oder (nachträgliche) Inkassozession?

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturChristina Buchleitnerecolex 2021/524ecolex 2021, 820 Heft 9 v. 15.9.2021

1. Wird eine bereits abgetretene Forderung "ausschließlich zur Einbringlichmachung durch die Rechtsanwaltskanzlei" bei weiterhin aufrechtem Bestand des Anspruchs "rückzediert", liegt darin weder eine Rück- noch Inkassozession, sondern lediglich eine Einziehungsermächtigung, weshalb die Sachlegitimation des Kl zu verneinen ist.

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