Aus Anlass der E 7 Ob 141/20s beschäftigt sich dieser Beitrag mit der Frage, ob die Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen nach dem KMG im Schadenersatz-Rechtsschutz Deckung findet. Im Fokus der Untersuchung steht der Deckungsabgrenzungsausschluss des Art 19.3.1.3 ARB 2005, wonach die Geltendmachung von Ansprüchen wegen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen, vom Versicherungsschutz ausgenommen ist. Im Rahmen der Auslegung dieses Ausschlusses wird insb das Verhältnis zwischen und der Prospekthaftung nach dem KMG aus deckungsrechtlicher Perspektive beleuchtet.